Recorded & Publishing

EU beendet Untersuchungen bei Sony und Philips

Die EU-Kommission genehmigte am 7. August die Zusammenarbeit der beiden Elektronikkonzerne Sony und Philips bei der Lizenzvergabe für Patente zur Herstellung von CDs.

Die EU-Kommission genehmigte am 7. August die Zusammenarbeit der beiden Elektronikkonzerne Sony und Philips bei der Lizenzvergabe für Patente zur Herstellung von CDs. Zuvor hatte die Kommission mit beiden Unternehmen Gespräche über die Vereinbarkeit ihrer Lizenzierungspolitik mit den EU-Wettbewerbsvorschriften geführt. Die Unternehmen verfügen zwar nach Angaben der EU-Kommission über je ein unerlässliches oder zumindest ein gemeinsames unerlässliches Patent zur Herstellung von CD-Standardtypen wie Audio-CD, CD-ROM oder CD-Extra. Dennoch gelangten die Kommissare zu der Ansicht, dass der Standardvertrag zwischen Sony und Philips, nach dem beide Seiten weiterhin berechtigt bleiben, separat Lizenzen zur CD-Herstellung zu vergeben, keine nennenswerte Einschränkung des Wettbewerbs darstellt. Zuvor hatten von der Kommission nicht genannte CD-Hersteller Beschwerde gegen die beiderseitigen Vereinbarungen zwischen Sony und Philips eingelegt.