Die erste Anhörung zum Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle fand am 8. November im Jakob-Kaiser-Haus in direkter Nähe zum Berliner Bundestag vor vollbesetzten Reihen statt. Dabei kam es zum erwarteten Schlagabtausch zwischen Vertretern der Kreativen und der Gerätehersteller.
„Die Pauschalabgabe ist ein Eingriff in die Grundrechte der Hersteller“, klagte Bitkom-Rechtsexpertin Kathrin Bremer. Die Fünf-Prozent-Klausel hingegen sei eine sinnvolle Lösung. „Unser Ziel ist es nicht, den Urhebern ihre Einnahmen zu nehmen, aber man muss die Geräteabgabe auf ein für die Wirtschaft erträgliches Maß bringen – die heutigen Tarife sind nicht mehr tragbar.“
GEMA-Vorstandssprecher Jürgen Becker wies anschließend die Behauptung Bremers entschieden zurück, die Verwertungsgesellschaften hätten Mondtarife aufgestellt. „Das neue Gesetz wird nicht praktikabel sein“, mahnte er. So wie das Gesetz derzeit formuliert sei, bringe es keinen Rechtsfrieden. „Streit ist in höchstem Maße vorprogrammiert.“ Der Gesetzgeber dürfe der Kreativwirtschaft keine Fesseln anlegen, sondern müsse vielmehr eine Diskussion auf Augenhöhe möglich machen.
Außerdem traten Till Barleben vom Zentralverband der Elektroindustrie ZVEI, Reto Hilty (Max Planck Institut), Benno Pöppelmann (Initiative Urheberrecht), Christina Sprang vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und Olaf Zimmermann (Deutscher Kulturrat) auf. Weitere Anhörungen sind für den 20. und 29. November angesetzt.






