Seit dem 1. September greift die neue Enforcement-Direktive bei Verletzungen des Urheberrechts. Die Bestimmungen rund um den sogenannten Richtervorbehalt, der den bisherigen Weg über die Staatsanwaltschaften ablöst, soll es Rechteinhabern möglich machen, von Internetzugangsanbietern bei entsprechenden richterlichen Beschlüssen zu zivilrechtlichen Zwecken Auskunft über ermittelte IP-Adressen und deren Nutzer zu erhalten.
Erste Landgerichte setzen Richtervorbehalt um
Seit dem 1. September greift die Enforcement-Direktive bei Verletzungen des Urheberrechts. Vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf setzten die Pirateriefahnder von DigiProtect nun nach eigenen Angaben erstmalig einstweilige Anordnungen zur Ermittlung potenzieller Onlinepiraten durch.





