Recorded & Publishing

EMI-Musikverlag analysiert BGH-Urteil im Klingeltonstreit

Kürzlich zog der BGH den Schlussstrich unter einen Rechtsstreit um Klingeltöne zwischen EMI und T-Mobile. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor – und bestätigen laut Rechtsanwalt Jens Schippmann „in erfreulicher Deutlichkeit die Rechtsposition der Urheber und Verlage“.

Im Frühjahr zog der Bundesgerichtshof (BGH) auch unter den dritten, langjährigen Rechtsstreit rund um die Auswertung von Musik über Klingeltöne zwischen EMI Music Publishing Germany und T-Mobile einen Schlussstrich. In seinem Urteil vom 11. März 2010 unter dem Aktenzeichen I ZR 18/08 wies der BGH die Revision der deutschen T-Mobile gegen ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Dezember 2007 zurück. Das Oberlandesgericht hatte EMI Music Publishing damals „umfassend Auskunft und Schadensersatz zugestanden, weil T-Mobile ohne gesonderten Vertrag mit EMI Musikwerke in Form von masterbasierten Klingeltönen, Videotones und Freizeichentönen auswertete“, wie es im Frühjahr aus Hamburg hieß.

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