Im Frühjahr zog der Bundesgerichtshof (BGH) auch unter den dritten, langjährigen Rechtsstreit rund um die Auswertung von Musik über Klingeltöne zwischen EMI Music Publishing Germany und T-Mobile einen Schlussstrich. In seinem Urteil vom 11. März 2010 unter dem Aktenzeichen I ZR 18/08 wies der BGH die Revision der deutschen T-Mobile gegen ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Dezember 2007 zurück. Das Oberlandesgericht hatte EMI Music Publishing damals „umfassend Auskunft und Schadensersatz zugestanden, weil T-Mobile ohne gesonderten Vertrag mit EMI Musikwerke in Form von masterbasierten Klingeltönen, Videotones und Freizeichentönen auswertete“, wie es im Frühjahr aus Hamburg hieß.
EMI-Musikverlag analysiert BGH-Urteil im Klingeltonstreit
Kürzlich zog der BGH den Schlussstrich unter einen Rechtsstreit um Klingeltöne zwischen EMI und T-Mobile. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor – und bestätigen laut Rechtsanwalt Jens Schippmann „in erfreulicher Deutlichkeit die Rechtsposition der Urheber und Verlage“.






