Die Entwicklung im Onlinebereich beeinflusst die Situation der Verwertungsgesellschaften stark. Dazu hat auch die Empfehlung der Europäischen Kommission von 2005, die sogenannte Option 3, beigetragen. Die EU hatte den Rechteinhabern damals größtmögliche Freiheit bei der Vergabe ihrer Rechte an einzelne Verwertungsgesellschaften eingeräumt. Wo es früher territorial abgegrenzte Märkte gab, handelt es sich heute um europaweite Lizenzierungen. In Folge dessen hat sich der Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften um Rechteinhaber sehr verschärft.
Dr. Harald Heker: „Die GEMA lenkt mit“
Auszug aus Dr. Harald Hekers Rede bei der GEMA-Mitgliederversammlung am 26. Juni in Berlin.






