Recorded & Publishing

Dossier: Muss Falcon Federn lassen?

Der graue Markt mit Musik-DVDs floriert. Den Lizenzinhabern sind solche Produkte zum Niedrigpreis und mit oft ungeklärten Rechten schon lange ein Dorn im Auge. Nun hat das Landgericht Berlin auf Klage des Künstlers den Vertrieb einer Bootleg-DVD von Prince untersagt. Dennoch bleiben viele Fragen offen. In die Diskussion gerät dabei die Firma Falcon Neue Medien, die mit ihren DVD-Veröffentlichungen schon mehrmals aneckte.

Am 21. Juli sorgte eine Entscheidung des Landgerichts Berlin für Aufsehen. Die Richter untersagten dem Vermarkter einer Bootleg-DVD, weiterhin Kopien eines Konzert-Mitschnitts des US-Künstlers Prince in Umlauf zu bringen. Außerdem muss das beklagte Unternehmen nach Angaben der klageführenden Kanzlei Nörr, Stiefenhofer und Lutz alle erstellten Kopien vernichten sowie Auskunft über die Vertriebswege und den mit der DVD erzielten Umsatz geben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bei dem Bootleg handelt es sich um ein per Videokamera mitgeschnittenes Prince-Konzert aus den frühen 80er-Jahren, das die

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