Kurz vor seiner Jahrestagung hat der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) ein Positionspapier zur DRM-Debatte in die Diskussion eingebracht. Darin spricht sich der Verband für pragmatische Lösungen beim Schutz der Urheber aus und mahnt eine offene und sachliche Diskussion an. Eine Kulturflatrate lehnen die Verleger strikt ab.
So lange sichergestellt sei, dass Urheber angemessen vergütet würden, sei es „zweitrangig“, welche technischen Lösungen dafür zum Einsatz kämen, heißt es in dem von Mitgliedern des Ausschusses für U-Musik verfassten Papier. DRM sei keine „heilige Kuh“ und Wasserzeichentechnologie eine echte Alternative. Manche Geschäftsmodelle der Tonträgerunternehmen könnten allerdings den Einsatz von DRM erforderlich machen, die Verleger hätten sich diesen Modellen dann zwangsläufig anzupassen. Es müsse „pragmatisch ein wirksames Mittel gegen Piraterie eingesetzt werden, das sich allerdings nicht als Absatzbremse erweisen darf, sondern auch den Interessen der Musikkäufer Rechnung trägt“.
Als Absatzbremse könne sich dabei u. a. erweisen, dass die verschiedenen angebotenen Musikformate nicht auf allen auf dem Markt erhältlichen Abspielgeräten wiedergegeben werden können. Deshalb sehen die Musikverleger die sogenannte Interoperabilität der Formate als eine ihrer Kernforderungen. „Ist gewährleistet, dass Musik, die legal erworben worden ist, im rechtlich zulässigen Maß auf allen Systemen verwendet werden kann, ist ein Großteil der Problematik bereits gelöst“, erklärt der U-Ausschuss-Vorsitzende Jens-Markus Wegener.
Eine klare Absage erteilt der DMV den Überlegungen um die Einführung einer sogenannten Kulturflatrate. Ein derartiges Vorhaben sei nicht praktikabel, vor allem bei der Verteilung der daraus gewonnen Gelder, und deshalb abzulehnen. Bei der Vergütung für die Nutzung von Musik könnten in Einzelfällen zwar durchaus auch Pauschalzahlungen sinnvoll sein, einen „generellen Freibrief zur Nutzung von Musik in jeglicher Form gegen ein geringes Entgelt“ dürfe es aber nicht geben.
Auch im Hinblick auf die EU-weite Onlinelizenzierung von Musik beziehen die Verleger Stellung. Ein künftiger Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften dürfe nicht zu sinkenden Tarifen für die Urheber führen, heißt es aus Bonn. Grundsätzlich sollten sich alle Verwertungsgesellschaften darum bemühen, ihre Effizienz zu stärken sowie ihre Transparenz zu verbessern. In einer Vorreiterrolle sieht der Verband dabei die GEMA und stärkt der deutschen Urheberrechtsgesellschaft demonstrativ den Rücken.
Der Deutsche Musikverleger-Verband trifft sich am 11. und 12. Juni in Würzburg zu seiner Jahrestagung 2007.






