Der Unterhaltungskonzern Walt Disney hält sich für unschuldig. Eine Klage in Südafrika wirft der Hollywood-Firma vor, den Song „The Lion Sleeps Tonight“ ohne Tantiemenzahlungen im Film „König der Löwen“ verwendet zu haben. Disney behauptet indes, die Rechte an dem Lied korrekt erworben zu haben. Und zwar vom New Yorker Musikverlag Abilene Music, der die Lizenzen an dem Song erteilte. „Wir nehmen Urheberrechtsfragen sehr ernst“, erklärte das Unternehmen. „Sollte in diesem Fall tatsächlich eine Verletzung stattgefunden haben, so beträfe es jedoch eher Abilene Music.“ Klägeranwalt Owen Dean sagte, dass die Argumentation von Walt Disney zwar faktisch richtig sei, der Konzern dennoch zur Verantwortung gezogen werde könne. Der Song – im Zulu-Original „Mbube“ – entstand im Jahr 1939. Damals galt in Südafrika britisches Recht, und dieses sieht vor, dass 25 Jahre nach dem Tod des Urhebers die Rechte wieder an die Erben zurück gehen. Diese fordern nun Tantiemennachzahlungen in Höhe von umgerechnet 1,32 Mio. Euro.
Disney wehrt sich gegen „Lion“-Klage
Der Unterhaltungskonzern Disney hält sich für unschuldig. Eine Klage in Südafrika wirft der Hollywood-Firma vor, den Song „The Lion Sleeps Tonight“ ohne Tantiemenzahlungen im Film „König der Löwen“ verwendet zu haben. Disney behauptet indes, die Rechte an dem Lied erworben zu haben.





