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Deutsche Musikwirtschaft hält an P2P-Verfolgung fest

Angesichts der ersten Erfolge im legalen Onlinegeschäft will die deutsche Musikwirtschaft am Vorgehen gegen P2P-Piraterie festhalten. Zu den jüngsten Erfolgen im Kampf gegen Filesharer zählen Schadensersatzzahlungen eines Krankenhauses, aber auch eines Rentnerehepaars.

Angesichts der ersten Erfolge im legalen Onlinegeschäft will die deutsche Musikwirtschaft am Vorgehen gegen P2P-Piraterie festhalten. „Der legale Musikvertrieb im Internet entwickelt sich positiv und wird von unserer Branche vorangetrieben“, erklärt Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. „Wichtig ist aber auch, dass wir gegen illegale Musikanbieter konsequent vorgehen, damit die legalen Shops ausreichenden Raum für ihren Service haben.“

Zu den jüngsten Erfolgen im Kampf gegen Filesharer zählen Schadensersatzzahlungen eines Krankenhauses in Kassel, das 5500 Euro zahlte, weil Mitarbeiter offensichtlich während ihrer Dienstzeit rund 2000 Songs zum Download anboten, aber auch der Fall eines Rentnerehepaars aus Frankfurt/M., das ebenfalls Musik über eine Tauschbörse anbot.

Zudem soll künftig deutlich gemacht werden, dass die Inhaber von Telefonanschlüssen für illegale Angebote verantwortlich seien: So hätten Gerichte in Hamburg, Köln, Frankfurt und Düsseldorf unter dem Stichwort Störerhaftung bestätigt, „dass die Inhaber von Telefonanschlüssen dafür zur Verantwortung gezogen werden können, dass über diese Anschlüsse Verstöße gegen das Urheberrecht ausgeführt wurden“, heißt es beim Bundesverband. Das Landgericht Düsseldorf habe z.B. die Eltern zweier Söhne im Alter von 15 und 16 Jahren zur Zahlung von Gerichtskosten und Schadensersatz in Höhe von rund 5000 Euro herangezogen.

In Deutschland sind im Rahmen des internationalen Kampfs gegen die P2P-Piraterie seit März 2004 rund 3000 Klagen von der IFPI und der von ihr beauftragten Pirateriespezialisten von proMedia gegen illegale Musikanbieter im Internet zur Anzeige gebracht worden. „Inzwischen wurden mehr als 500 zivilrechtliche Vergleiche geschlossen; die weiteren Verfahren sind noch bei den Staatsanwaltschaften anhängig. Die Schadensersatzzahlungen lagen zwischen 2000 und 15000 Euro, der Durchschnitt beträgt 3000 Euro“, zählen die Vertreter der deutschen Musikwirtschaft auf.

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