Recorded & Publishing

„Debatte ohne Struktur und Substanz“

In diesem Gastkommentar meldet sich der Gitarrist der Band Unloved zum Urheberrecht zu Wort.

In diesem Gastkommentar meldet sich der Gitarrist der Band Unloved zum Urheberrecht zu Wort.

Wer das Urheberrecht diskutieren oder gar reformieren möchte, muss es in erster Linie zunächst einmal verstehen. Das ist kein gehässiges Statement, sondern ein Erfahrungswert. Als Konsument von Kultur blickt man normalerweise nicht hinter die Kulissen, muss also auch nicht die komplizierten, je nach Branche und Sektor verschiedenen Verwertungsketten des Kulturbetriebs kennen.

Für einen Urheber sieht das anders aus, aber meine Beobachtung ist, dass es auch unter uns Urhebern nicht selten an Wissen mangelt. Künstler begreifen sich oft als Performer, nicht als Urheber oder Produzenten/Veranstalter (was sie fallweise auch sind). Oder sie trennen die verschiedenen Rollen nicht sauber und bekommen so den Eindruck, das Urheberrecht sei insgesamt kontraproduktiv. Diese Gemengelage an Vorurteilen und Fehleinschätzungen im semiprofessionellen Bereich der Kreativwirtschaft trifft sich regelmäßig mit der Laienperspektive von Piraten und anderen netzpolitischen Akteuren am digitalen Stammtisch. Das Urheberrecht sei nicht mehr zeitgemäß, weil das Internet alles geändert habe, heißt es dort. Aber sonderbarerweise auch: „Früher haben wir doch auch Kassetten getauscht, und die Musikindustrie hat es verkraftet.“ Kurzum: Die Debatte strotzt vor inkonsistenten Schlagworten, es mangelt ihr an Struktur und Substanz.

Ein kurzer Schwenk über die Irrlichter in der Debatte: Das Urheberrecht ist nicht wie oft behauptet lediglich ein Konstrukt internationaler Verträge, sondern Grundrecht. Es ist auch keine Erfindung des 19. Jahrhunderts, sondern hat eine Geschichte, die bis in die Antike zurückreicht. Geistiges Eigentum bezeichnet nicht, wie oft falsch angenommen wird, das künstlerische Werk, sondern bestimmte Rechte am Werk (namentlich das Erstveröffentlichungsrecht, das Vergütungsrecht, das Recht auf Bestimmung der Art der Verwertung, das Recht auf Urhebernennung und das Recht auf Untersagung werkentstellender Veränderungen). Die urheberrechtlich relevante Verwertung betrifft nicht wie oft falsch angenommen den Verkauf des Werks, sondern den Handel mit der Werknutzungslizenz.

In diese Kerbe schlägt übrigens das vielzitierte Argument der künstlichen Verknappung von eigentlich unendlich verfügbaren, weil lediglich virtuellen Waren. Es ist zwar irrelevant, da es eben nicht um die Kopie an sich (oder ihr Trägermedium – sei es physisch, oder sei es eine Datei), sondern um die vergütete Erlaubnis zur Vervielfältigung geht. Ich möchte dieses Argument dennoch herausstellen, da es vor allem eines zeigt: Das „olle“ Urheberrecht hat von Haus aus schon einen Abstraktionsgrad, der die virtuelle Welt des Internets bereits vorweggenommen hat. Warum also soll überhaupt Bedarf nach einem neuen, „zeitgemäßen“ Urheberrecht bestehen?

Die Antwort liegt meines Erachtens auf der Hand: Wir brauchen kein neues Urheberrecht. Wir brauchen viel eher eine Aufklärung über das alte. Und über die Verwertungsketten, die Lizenzen, die ganz realen Geldströme in der Internetwirtschaft, die wirklichen Haftungen von Providern und Usern, die Rollenverteilungen und Rollenkonflikte der Künstler und Verwerter. Wir müssen die Ängste vor Abmahnungen, vor Überwachung, vor Ausbeutung, vor Freiheitsbeschränkung im Netz ernst nehmen. Aber wir dürfen uns nicht von Ängsten leiten lassen.

Aktuell versuchen über die Urheberrechtsdebatte die einen Akteure Stimmung für Big-Brother-Szenarien zu machen, die anderen wiederum ihre unfairen Geschäftsmodelle mit der Aufwiegelung des digitalen Mobs durchzudrücken. Die vom Urheberrecht geschützten Betroffenen – Urheber, Verlage und ihre Branchenverbände – werden dabei selten angehört. Das sollte sich vielleicht als erstes ändern.

Der Autor mit dem Pseudonym mr ist Gitarrist der Leipziger Band Unloved, deren Debütalbum demnächst beim Label KickTheFlame erscheint. www.facebook.com/UnlovedBand www.unloved.info