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Death-Row-Gründer Knight muss Ex-Partnerin ausbezahlen

Der juristische Ärger für Hip-Hop-Magnat Marion „Suge“ Knight nimmt kein Ende. Nachdem er erst vor kurzem eine erneute Haftstrafe abgesessen hat, muss er nun auf Anweisung eines Gerichts 107 Mio. Dollar an eine ehemalige Geschäftspartnerin zahlen.

Der juristische Ärger für Hip-Hop-Magnat Marion „Suge“ Knight nimmt kein Ende. Nachdem er erst vor kurzem eine erneute, zehnmonatige Haftstrafe abgesessen hat, muss er nun auf Anweisung eines Gerichts 107 Mio. Dollar an eine ehemalige Geschäftspartnerin zahlen. Lydia Harris bekam vor einem kalifornischen Superior Court Recht: Die ehemalige Partnerin habe im Jahr 1989 Death Row Records gemeinsam mit Knight gegründet, jedoch den ihr zustehenden Anteil nie erhalten.

Harris erklärte, sie und Knight seien anfangs gleichberechtigte Partner in dem Unternehmen gewesen, doch als Knight erkannt hatte, wie profitabel das Label werden würde, habe er sie aus der Firma gedrängt. Harris‘ Anwalt sagte, Knight habe seine Mandantin öffentlich beleidigt und sie der Inkompetenz und der Promiskuität bezichtigt. Das Gericht sprach Harris deshalb neben der eigentlichen Klagesumme auch ein Schmerzensgeld zu.

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