Der juristische Streit der Konzertveranstalter DEAG – Deutsche Entertainment AG und CTS Eventim AG nimmt an Schärfe zu: Die DEAG hat eine einstweilige Verfügung bewirkt und strebt eine Schadensersatzklage an. Streitpunkt ist nach wie vor ein Kooperationsvertrag, der die DEAG bis Mitte 2002 verpflichtet, 80 Prozent ihrer Tickets über CTS-Software zu verkaufen. CTS hatte Klage wegen Nichteinhaltung des Vertrags eingereicht, Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe verlangt und . Die DEAG, die ihrerseits im Januar 2000 und im April 2000 den Vertrag einseitig gekündigt hatte, legte dagegen Berufung ein. Jetzt hat Peter L. H. Schwenkows Firma zudem eine einstweilige Verfügung gegen CTS bewirkt, wonach CTS nicht mehr behaupten darf, dass die DEAG CTS im Zusammenhang mit dem Neuabschluß des Vertrags Ende Januar 200 erpresst habe. Außerdem sei die CTS-Software laut DEAG fehlerhaft und habe Umsatzeinbussen bei der DEAG verursacht. Diese will sich die Firma mit einer Schadensersatzklage zurückholen. Weitere Urteile werden in den nächsten Monaten erwartet.
DEAG vs. CTS: Der Streit verschärft sich
Der juristische Streit der Konzertveranstalter Deutsche Entertainment AG und CTS Eventim AG nimmt an Schärfe zu: Die DEAG hat eine einstweilige Verfügung bewirkt und strebt eine Schadensersatzklage an.





