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DEAG mit einstweiliger Verfügung gegen „Börse Online“

Der Veranstaltungskonzern DEAG – Deutsche Entertainment AG hat nach eigenen Angaben eine einstweilige Verfügung gegen die im Magazin „Börse Online“ publizierten Behauptungen bezüglich der Situation des Veranstalters im Rock- und Pop-Segment und der Zusammenarbeit mit Marcel Avram erwirkt.

Der Veranstaltungskonzern DEAG – Deutsche Entertainment AG hat nach eigenen Angaben eine einstweilige Verfügung gegen die im Magazin „Börse Online“ publizierten Behauptungen bezüglich der Situation des Veranstalters im Rock- und Pop-Segment und der Zusammenarbeit mit Marcel Avram erwirkt. Die folgenden Passagen des Artikels dürfen laut der am 1. März beim Landgericht Berlin erwirkten Verfügung nicht mehr publiziert werden:

„Das Rock- und Popgeschäft fällt damit für die DEAG praktisch aus.“

„Doch der Geldbedarf scheint ungestillt. In Finanzkreisen hören wir, dass der Konzern bereits eine umfangreiche Kapitalerhöhung plant.“

„Der frühere Mitgesellschafter und Veranstalter Marcel Avram arbeitet, anders als von der DEAG gemeldet, nicht mehr mit dem Unternehmen zusammen. Ohne ihn dürfte das Geschäft mehr oder weniger brachliegen.“

„In der Tat ist das Büro an der im schweizerischen Handelsregister eingetragenen Firmenadresse aufgelöst.“

Laut Soenke Knop von Edicto, verantwortlich für die DEAG-Unternehmenskommunikation, prüft DEAG derzeit weitergehende Maßnahmen.

Im Börsen-Magazin „Der Aktionär“ nimmt DEAG-Chef Peter Schwenkow noch einmal Stellung zu den Behauptungen: „Diese und andere Behauptungen, die das Magazin ‚Börse Online‘ verbreitet hat, entbehren jeder Grundlage, und dies hätte jeder Interessierte durch ein Minimum an korrekter Recherche erkennen können. Entsprechend hat ja auch das Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung die Verbreitung dieser Behauptungen untersagt.“

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