Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein hat die Absicht des Bundesjustizministeriums, der Film- und Musikindustrie einen erweiterten Auskunftsanspruch einzuräumen, kritisiert. Nach dem Teledienstedatenschutzgesetz sei die Speicherung von Nutzungsdaten rechtswidrig, sobald sie für die Inanspruchnahme eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich seien. Der Provider müsse demnach sicher stellen, dass die Nutzungsdaten über den Zugriff auf eine Website oder einer sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden. „Es verwundert, dass aus dem Bundesjustizministerium Pläne zur erweiterten Nutzung dieser rechtswidrig gespeicherten Daten bekannt werden, anstatt Überlegungen anzustellen, wie der gesetzliche Löschungsanspruch der Internetnutzer in die Tat umgesetzt werden kann.“ Die bestehenden Regelungen wurden 1997 und 2001 verabschiedet, um für Akzeptanz und Vertrauen der Nutzer bei der Entwicklung der neuen Informationsgesellschaft zu werben. Erst im Mai 2004 war die Regelung im Bundestag mit großer Mehrheit bestätigt worden. „Wer etwas anderes will, rührt an den Grundfesten einer offenen und damit demokratischen Informations- und Kommunikationskultur“, so die Datenschützer.
Datenschützer kritisieren Auskunftsanspruch
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein hat die Absicht des Bundesjustizministeriums, der Film- und Musikindustrie einen erweiterten Auskunftsanspruch einzuräumen, kritisiert.





