In die Offensive bei diesem Schlagabtausch gehen nun die Autorengesellschaften GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst: Mit ihrer gemeinsamen Initiative „Ja zur privaten Kopie“, die am 13. März bei der Musikmesse in Frankfurt/M. vorgestellt wird, setzen sie sich für die Freiheit des privaten Kopierens ein. Verbraucher sollten weiterhin die Möglichkeit haben, urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. Dies werde jedoch durch den Vorschlag des BITKOM zur Individualvergütung erschwert. Nach Ansicht des GEMA-Vorsitzenden Prof. Dr. Reinhold Kreile ziele die Position des BITKOM auf ein Unterlaufen von gesetzlichen Regelungen, die Kreative um ihren Lohn bringe: „Konsumenten müssten für jede einzelne Kopie gesondert einen Betrag bezahlen.“ Dadurch sei die Freiheit des Kopierens für private Zwecke „im Kern bedroht“, so Kreile. Erst vor einer Woche war ein Vermittlungstermin im Bundesjustizministerium zwischen Urhebern und dem BITKOM an der einseitigen Absage des Industrieverbandes gescheitert. Der BITKOM favorisiert das Prinzip der individuellen Vergütung, in das auch der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft gerne einsteigen möchte. Jedoch sieht man dort das Thema eher pragmatisch: Solange es technisch noch nicht flächendeckend möglich ist, Rechte individuell zu vergüten, müsse das Pauschalprinzip flankierend gelten. Selbst im günstigsten Fall würde es noch Jahre dauern, bis Verfahren entwickelt sind, die es den Rechteinhabern ermöglichen, die Privatkopie technisch effizient zu kontrollieren. Außerdem gebe es Bereiche, in denen technische Kontrolle nie möglich sein wird, so der Verband. Dr. Thorsten Braun, Syndikus der Phonoverbände, hält deshalb den Slogan „Ja zur privaten Kopie“ für ein „missverständliches Signal“. Im letzten Jahr seien erstmals mehr CD-Rs gebrannt als Originalalben verkauft worden. „Richtig ist zwar, dass es rechtlich derzeit zulässig ist, einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch vorzunehmen“, so Braun. Diese seien angemessen pauschal zu vergüten. „Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf eine Privatkopie. Der Konsument hat insbesondere keinen Anspruch darauf, ein optimal kopierbares (besser: klonbares) Produkt zu erwerben.“ Allen Rechteinhabern sei es deshalb unbenommen, ihre Leistungen durch technische Maßnahmen zu schützen. „Das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist kein Grundrecht auf unbeschränkte Kopierfreiheit.“
Das „Ja zur privaten Kopie“ auf der Agenda der GEMA
sorgte der BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) für Wirbel: Er ließ ein Vermittlungstreffen mit Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin zur Regelung der Vergütung von Privatkopien platzen. Das Prinzip der pauschalen Vergütung müsse auch weiter gelten, so lautet die Ansicht von GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst. Dem steht die Position des BITKOM gegenüber, der eine individuelle Vergütung von legalen Privatkopien fordert. Eine leicht differenzierte Position nimmt dabei die Tonträgerwirtschaft ein.






