Recorded & Publishing

CyberBritain unterliegt im Streit um iTunes.co.uk

Die britische Firma CyberBritain gibt sich im Kampf um die Domain iTunes.co.uk endgültig geschlagen. Der Apple-Store kann demnach in Großbritannien seine angestammte Internetadresse behalten.

Die britische Firma CyberBritain gibt sich im Kampf um die Domain iTunes.co.uk endgültig geschlagen. Damit reagiert das Unternehmen auf die Entscheidung des Gerichts, das sich geweigert hatte, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Nachdem der Einspruch von CyberBritain gegen die zuvor von der Registry Nominet gefällten Entscheidung zugunsten Apples abgelehnt wurde, lasse das Unternehmen um den dot.com-Millionär Ben Cohen alle Ansprüche fallen, meldet „heise“.

Das Gericht berief sich darauf, dass CyberBritain nicht die Einspruchsfristen des für die Nominet-Vergabe zuständigen Dispute Resolution Service (DRS) eingehalten habe. Dies sei jedoch der vorgegebene juristische Weg. „Wir haben immer betont, dass man nicht direkt vor Gericht ziehen sollte, ohne den Vorgang, über den man sich beschwert, ausreichend geklärt zu haben“, kommentierte Edward Philips, Rechtsvertreter der Registrierungsbehörde den Fall.

Cohen hatte sich die Domain iTunes.co.uk im November gesichert, kurz nachdem Apple die Marke iTunes in Großbritannien angemeldet hatte. Im März 2005 übertrug Nominet die Domain dann an Apple und befand, dass die ursprüngliche Registrierung durch CyberBritain „missbräuchlich“ gewesen sei. Damals hatte das Unternehmen um Steve Jobs argumentiert, dass man durch die Markenrechte an iTunes auch Anspruch auf die Domain habe. Auf ein Kaufangebot von Apple in Höhe von 5000 Dollar soll CyberBritain mit einem Verkaufsangebot von 50.000 Dollar reagiert haben. Außerdem habe CyberBritain die Domain vor der Übertragung auf die Online-Präsenz des Apple-Konkurrenten Napster umgeleitet.

Mehr zum Thema