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CTS und DEAG streiten durch die Instanzen

Die Deutsche Entertainment AG (DEAG) legt Berufung gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts ein, wonach das Unternehmen zu einer Kooperation mit dem Konkurrenten CTS verpflichtet ist.

Die Deutsche Entertainment AG (DEAG) legt Berufung gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts ein, wonach das Unternehmen zu einer Kooperation mit dem Konkurrenten CTS verpflichtet ist. Am 29. Mai erklärte das Gericht, dass der zwischen beiden Firmen geschlossene Vertriebsvertrag noch bis zum 20. Juni 2002 gültig ist, und die DEAG somit verpflichtet sei, 80 Prozent aller Eintrittskarten der von ihnen veranstalteten Konzerte und Events über CTS zu verkaufen. CTS hatte sich mit einer Feststellungsklage an das Gericht gewandt, nachdem die DEAG vermehrt Konzertkarten über eigene Vertriebswege, wie das Portal „Quivive“ angeboten hatte. Da die DEAG den Vertrag einseitig gekündigt habe, sei das Unternehmen CTS gegenüber schadensersatzpflichtig. Ein CTS-Sprecher sprach in diesem Zusammenhang von einem zweistelligen Millionenbetrag. Die DEAG betonte, dass das noch nicht rechtskräftige Urteil keinerlei wirtschaftliche Auswirkungen auf die Firma haben werde. Nach Rücksprache mit mehreren Anwaltskanzleien rechne man sich gute Chancen aus, dass das Kammergericht das Urteil des Landgerichts aufheben werde. Die nächstinstanzliche Verhandlung ist für Sommer 2002 anberaumt.