Seit Februar 2006 ermittelt die Europäische Kommission gegen europäische CISAC-Mitglieder wegen des Verdachts auf Monopolbildung. Nach dem Urheberrechtsgipfel Ende Mai kam es nun zu einer Teileinigung zwischen 18 Verwertungsgesellschaften und der Wettbewerbskommission.
Die EU hatte diverse Regelungen in den Musterverträgen der CISAC und ihrer Mitgliedsgesellschaften beanstandet. Dabei ging es um bilaterale Abkommen sowie um Musterverträge für die Lizenzierung von Musik via Kabel- oder Satellitendiensten und über das Internet.
Mittlerweile haben sich die betroffenen CISAC-Mitglieder in Sachen Aufführungsrechte auf neue Rahmenbedingungen im europäischen Binnenmarkt verständigt, die den Bedenken der EU entgegenwirken sollen. Bei der CISAC ist die Rede davon, dass man nun in den laufenden Ermittlungen der EU „einen Schritt weiter“ sei. Inwieweit diese Selbstverpflichtung der Gesellschaften ausreichen wird, will die Kommission in den kommenden Wochen klären.
Das Büro von Neelie Kroes ruft daher alle Beteiligten der Musikwirtschaft auf, ihren Input zur Angelegenheit nach Brüssel zu senden, um die Markttauglichkeit der Reform zu überprüfen. Ein Kommissionssprecher zeigte sich zuversichtlich, dass es dadurch zu mehr Wettbewerb zwischen den Urheberrechtsgesellschaften kommen wird. Dennoch müsse man zunächst die Meinung aller anderen Marktteilnehmer einholen.
Bei der Einigung zwischen den 18 CISAC-Mitgliedern und der EU ging es vorrangig um drei Punkte: Es soll künftig grenzüberschreitende Lizenzen geben, europäische Verlage und Urheber sollen sich fortan die Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl in der EU aussuchen können und es wird keine Exklusivitätsklausel mehr in den Musterverträgen geben.






