Die wiederholten Ermahnungen westlicher Politiker und Interessenvertreter an China, Copyrightverletzungen im Reich der Mitte stärker zu verfolgen, scheinen Früchte zu tragen. Ein Gericht in Peking hat jetzt das Unternehmen China.com auf Unterlassung und Schadenersatz verurteilt. Geklagt hatte die chinesische Onlinevertriebsplattform R2G im Auftrag der BMG Music Publishing (Asia).
China.com wurde vorgeworfen, aus Songs des populären taiwanesischen Sängers Jay Chou u. a. Klingeltöne unerlaubt hergestellt und vertrieben zu haben. R2G, vom asiatischen BMG-Verlagsarm mit den exklusiven Rechten an den Werken Chous ausgestattet, erhält nach dem Urteil umgerechnet etwa 6253 Dollar Schadenersatz.
„Das Urteil ist ein positives Beispiel für den Kampf gegen die digitale Piraterie“, sagte R2G-CEO Wu Jun. „Außerdem ist es der erste erfolgreich abgeschlossene Prozess in China, in dem die Verletzung von Copyrightrechten mit Schadenersatz belegt wird.“ Neben China.com hat R2G auch gegen drei weitere Unternehmen juristische Maßnahmen eingeleitet.





