Der zu einer Geldstrafe in Höhe von 41 Mio. Pfund oder umgerechnet gut 60 Mio. Euro verurteilte Onlinehändler CD Wow will den Richterspruch aus Großbritannien vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anfechten.
Unternehmensgründer Henrik Wesslen erklärte, man werde die Berufungsmöglichkeiten bis in die höchste Instanz ausnutzen. „Wir sind empört über dieses Urteil und werden es wenn nötig weitere drei Jahre anfechten.“ Der Londoner High Court hatte CD Wow verurteilt, weil die Betreiberfirma Music Trading Online trotz richterlichen Verbots über Jahre hinweg Billig-CDs und -DVDs als Parallelimporte aus Asien nach Großbritannien eingeführt hatte. Man werde dennoch nicht aufgeben und das Geschäft weiterhin betreiben, sagte Wesslen.
CD Wow erziele nur „hauchdünne“ Margen, was den Endkunden zugute käme. „Wir haben versucht, mit der Tonträgerindustrie eine Einigung herbeizuführen wie dies auch den Downloadhändlern gelungen war“, so Wesslen. „Doch die wollten nur ihre Muskeln spielen lassen.“





