Im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlt nach Ansicht der Initiatoren eine Regelung für eine entscheidende Deckungslücke. Das Weiterleitungsrecht, das Radio- und TV-Sendern erlaubt, ihre Programme zusätzlich zu ihrem eigenen Sendernetz auch über das Kabelnetz zu verbreiten, deckt nicht den Vergütungsanspruch der Urheber ab, wenn Inhalte über neue Datenübertragungswege wie zum Beispiel Internet, Handy-TV oder Satellit zweitverwertet werden.
Derzeit erhalten die Verwertungsgesellschaften in Deutschland rund 70 Millionen Euro jährlich aus Abgaben für die Kabelweiterleitung. Würde die Weiterleitung auf Satellit, DSL und Mobilfunk tantiemenpflichtig, erhielten die Urheber zusätzlich rund 85 Millionen Euro jährlich.
Den ausführlichen Bericht mit den Stellungnahmen der Initiatoren der Initiative finden Sie in MusikWoche, Heft 35/2006, im livepaper oder in unserem Themenfeature.





