Recorded & Publishing

BVMI und IFPI ziehen in Sachen KI-Musik und Charts nach

Gerade erst hatte eine Koalition der Musikunternehmen vorgelegt, nun ziehen die Branchenverbände nach: Am 30. Juli schlossen sich unter anderem die IFPI und der BVMI den Grundsatzthesen für einen künftigen Umgang mit KI-Musik in den offiziellen Charts an. In Berlin hat man bereits das eigene Regelwerk für die Hitlisten angepasst.

“Die heute vorgestellten Grundsätze stecken den Rahmen ab, der die künstlerische Nutzung von KI als Werkzeug im Rahmen des menschlichen Kreativprozesses ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass Aufnahmen, die mithilfe nicht zugelassener KI-Modelle erstellt wurden oder mit Manipulationen in Verbindung stehen, in den Offiziellen Deutschen Charts nicht berücksichtigt werden“, fasst Florian Drücke als Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) zusammen: „Das Prinzip ist: Menschliche Kreativität bleibt im Fokus, verantwortungsvolle Innovation wird gefördert. Das reflektiert die von einer großen Disruption geprägte Realität, in der wir uns bewegen und die wir als Branche entschlossen weiter gestalten wollen.“

Bereits knapp einen Tag zuvor hatten die Musikmajors und einige weitere Unternehmen ein Papier mit Prinzipien präsentiert, das den Umgang mit KI-generierter Musik in den Charts in aller Welt regeln soll. Die Verbände aus London und Berlin knüpfen nun an diese Vorgabe an. So veröffentlicht der BVMI die Thesen nun noch einmal als „Grundsätze für die Wertung von mit KI erstellter Musik in den Offiziellen Deutschen Charts“. Die heimischen Hitlisten werden von GfK Entertainment erhoben, der BVMI fungiert als Auftraggeber der Offiziellen Deutschen Charts. 

Um sich für die Wertung in diesen Hitlisten zu qualifizieren, sei es eine „unabdingbare Voraussetzung“, dass die Titel „im Wesentlichen menschlich geschaffen“ seien und „die KI allenfalls unterstützend als Werkzeug im Rahmen des kreativen Prozesses genutzt wurde“, heißt es zudem aus Berlin. In diesem Sinn müsse „nachvollziehbar offengelegt werden, in welcher Form KI an Komposition, Produktion, Stimme oder Sounddesign beteiligt war und wer die kreative Verantwortung trägt“. Auch müssten alle verwendeten KI-Dienste „ordnungsgemäß autorisiert und rechtmäßig“ sein. Sie sollten also „ausschließlich mit Inhalten trainiert worden sein, deren Nutzung durch eine wirksame Lizenz, eine gesetzliche Schranke oder die ausdrückliche Einwilligung der Rechteinhaber gedeckt“ sei, erläutert der BVMI.

So macht der BVMI klar, dass der Einsatz generativer KI „zum Ausschluss von der Wertung für die Offiziellen Deutschen Charts führen“ könne. Zum Beispiel, „wenn er verschleiert wird, wenn nicht alle eingesetzten KI-Dienste autorisiert und rechtmäßig sind oder wenn begründete Bedenken hinsichtlich einer Manipulation an Inhalt oder Abrufzahlen bestehen“. Die entsprechenden Prinzipien nimmt der Verband auch gleich in eine aktualisierte und bereits für den am 31. Juli startenden Erhebungszeitraum gültige Systembeschreibung der Offiziellen Deutschen Charts auf; das Regelwerk für die heimische Hitparade hält der Verband auf seinen Onlineseiten parat.

Auch wenn die Stoßrichtung der Vorgaben deutlich scheint – Stichwort Suno & Co –, so bleibt indes dennoch unklar, wer den tagtäglichen Einsatz von KI im kreativen Prozess dokumentieren soll. Auf den ersten Blick scheint es zumindest schwer vorstellbar, dass zum Beispiel bei der Produktion eines Dance-Tracks jeder im Studio oder an der Audio-Workstation verwendete Sound und jedes eingesetzte Plug-in zunächst in eine Art Zutatenliste aufgenommen und anschließend auf die jeweilige Bio-Zertifizierung abgeklopft wird.

„Die KI-Technologie entwickelt sich rasant weiter. Daher ist es entscheidend, dass die Musikbranche eine Führungsrolle dabei übernimmt, ein verantwortungsvolles Miteinander von Technologie und menschlicher Kunst zu gewährleisten“, steuert Victoria Oakley als CEO der IFPI aus London noch ein Zitat bei: Die offizielle Musikcharts würden nicht bloß Verkaufszahlen erfassen, sondern auch „menschliches künstlerisches Schaffen und Engagement“ würdigen. Daher sei es richtig, dass die Charts weiterhin Musik präsentieren würden, „in deren Mittelpunkt menschliche Kreativität steht“. Bei entsprechender Lizenzierung und Autorisierung biete KI spannende Möglichkeiten, ergänzt Oakley: „Diese Prinzipien ebnen den Weg für derartige Innovationen und stellen zugleich sicher, dass keine Titel berücksichtigt werden, die von Systemen generiert wurden, welche Künstler:innen und ihre Musik ausbeuten.“