Der Bundesverband Musikindustrie hat Stellung zum am 2. März gefällten Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genommen: Der Beschluss, der die Datenerhebung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärte, ermögliche einen fairen Ausgleich zwischen Datenschutz und den berechtigten Interessen von Rechteinhabern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet, heißt es aus Berlin.
BVMI begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Der Bundesverband Musikindustrie hat Stellung zum am 2. März gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genommen: Der Beschluss ermögliche einen fairen Ausgleich zwischen Datenschutz und den berechtigten Interessen von Rechteinhabern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet.






