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BVG verschont Bertelsmann erneut um sechs Monate

Bertelsmann hat ein weiteres halbes Jahr Ruhe vor der drohenden Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Napster. Das Bundesverfassungsgericht verlängerte sein Zustellungsverbot.

Die Bertelsmann AG hat ein weiteres halbes Jahr Ruhe vor der ihr drohenden Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch das einst illegale Napster. Das Bundesverfassungsgericht verlängerte nun sein Zustellungsverbot, das ursprünglich von Juli 2003 bis Ende Januar 2004 Gültigkeit hatte, um weitere sechs Monate. Damit bleibt der Gütersloher Konzern vorerst von einer milliardenschweren Schadensersatzklage verschont. Das BVG will schon bald über die Verfassungsbeschwerde von Bertelsmann gegen die Zustellung der in den USA eingereichten Klage entscheiden, so eine Sprecherin des Gerichts. „Noch in diesem Jahr“ soll eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache gefällt werden. Die Kläger – darunter die Mitbewerber EMI und Universal – wollen insgesamt 17 Mrd. Dollar für die Urheberrechtsverletzungen, die Napster als illegal operierende Musiktauschbörse unter der Ägide von Bertelsmann begangen hatte.

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