Passend zu Beginn der Diskussionen um einen eventuellen Dritten Korb zum Urheberrecht wird die Musikwirtschaft an die Ereignisse rund um das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ aus dem Jahr 2007 erinnert. Damals hatte die Branche, vertreten durch die vier Musikmajors Universal Music, Sony Music, Warner Music und EMI Music sowie Edel AG und Ministry of Sound, eine Verfassungsbeschwerde geprüft und schließlich eingereicht. Der Gesetzgeber habe mit dem Zweiten Korb „eine wichtige Chance verpasst, den Schutz geistigen Eigentums an die radikal veränderten Rahmenbedingungen in der digitalen Welt anzupassen“, hatte der damalige Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Musikindustrie, Michael Haentjes, kritisiert.
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde der Musikwirtschaft ab
Passend zu Beginn der Diskussionen um einen eventuellen Dritten Korb zum Urheberrecht wird die Musikwirtschaft an die Ereignisse rund um den Zweiten Korb aus dem Jahr 2007 erinnert. Damals hatte die Branche eine Verfassungsbeschwerde geprüft und schließlich eingereicht.





