Der Bundesverband Musikindustrie begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof, der einer Klage von Sony Music gegen die deutsche Firma Falcon Neue Medien über deren CD-Veröffentlichen mit Katalogtiteln von Bob Dylan statt gab. Die Vertriebsfirma war davon ausgegangen, dass für die vor 1966 veröffentlichten Titel kein Tonträgerherstellerschutz in Deutschland besteht und abgelaufen war. Die Richter entschieden jedoch im Sinne von Sony Music, dass auch ältere Aufnahmen weiterhin europaweit urheberrechtlich geschützt sind, wenn in mindestens einem Mitgliedstaat Schutz nach dortigem Recht besteht.
Bundesverband lobt EU-Entscheidung
Der Bundesverband Musikindustrie begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof, die einer Klage von Sony Music gegen Falcon Neue Medien statt gab. „Die Entscheidung hat Bedeutung über den Schutz von Tonträgerherstellern hinaus“, erklärte Stefan Michalk.







