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Bundestag hört Positionen zur Durchsetzungsrichtlinie

Vertreter von Musik- und Filmwirtschaft haben bei einer Anhörung vor dem Bundestag ihre Positionen zur Bekämpfung des Piraterieproblems bekräftigt. Einigkeit herrschte in der Ansicht, dass die Verfolgung von Rechtsverletzungen nicht an einen Richtervorbehalt sowie ein gewerbliches Ausmaß geknüpft sein dürfe.

Vertreter von Musik- und Filmwirtschaft haben bei einer Anhörung vor dem Bundestag ihre Positionen zur Bekämpfung des Piraterieproblems bekräftigt. Einigkeit herrschte in der Ansicht, dass die Verfolgung von Urheberechtsverletzungen nicht an einen Richtervorbehalt sowie ein gewerbliches Ausmaß geknüpft sein dürfe.

Die Anhörung fand am 20. Juni vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums in nationales Recht. Hierzu hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ vorgelegt. Aus den Reihen der Kreativbranche wurde aber immer wieder Kritik an einzelnen Passagen des Gesetzestextes laut.

Peter Zombik, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft, betonte angesichts des Ausmaßes illegal im Netz kursierender Musiktitel die große Bedeutung der Umsetzung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs, damit die Musikwirtschaft wirkungsvoll gegen Anbieter im Internet vorgehen könne. Außerdem plädierten die Phono-Verbände für eine Streichung des Richtervorbehalts. „Das vorgeschlagene Drittauskunftsverfahren mit einem Richtervorbehalt macht die Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverletzungen insbesondere in Internet-Tauschbörsen für Rechteinhaber kompliziert und kostspielig“, heißt es dazu in der Stellungnahme des Verbands.

Einen Verbündeten fand Zombik unter anderem in Heiko Wiese von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Illegale Kopien und Verletzungen geistiger Rechte hätten inzwischen eine Größenordnung erreicht, die eine ernsthafte Bedrohung für die nationalen Volkswirtschaften darstelle. Die Filmwirtschaft fordere deshalb ebenso wie die Musikbranche, auf einen Nachweis des Handels im geschäftlichen Verkehr respektive den Nachweis einer im gewerblichen Ausmaß begangenen Rechtsverletzung zu verzichten. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, und Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen warnten dagegen vor einer überzogenen Verfolgung von privaten Internetnutzern.

Auch in ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einer Deckelung der Abmahnkosten waren sich Zombik und Wiese einig. Die nachträglich in den Gesetzentwurf eingebaute Regelung sei unscharf und gehe zu Lasten der Rechteinhaber, betonten beide Verbandsvertreter.

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