Ende April gaben der Bertelsmann-Konzern und die Beteiligungsgesellschaft Great Mountain Partners (GMP) bekannt, die Musikunternehmen und Concord zusammenzuführen. Bei Bertelsmann taxiert man das neue Unternehmen bei der Verkündigung auf einen Jahresumsatz von rund 2,2 Milliarden Dollar. Nach einer Transaktion in bar und Anteilen soll Bertelsmann 67 Prozent am neu formierten Unternehmen halten. Die Eigner von Concord übernehmen die verbleibenden 33 Prozent der Anteile und erhalten zudem eine einmalige Barzahlung in Höhe von 1,16 Milliarden Dollar.
Hierzulande legen die zuständigen Wettbewerbsbehörden dem Deal nun keine Steine in den Weg: „Durch den Zusammenschluss von BMG und Concord entsteht eines der größten Musikunternehmen der Welt“, wusste Andreas Mundt in seiner Funktion als Präsident des Bundeskartellamtes zu berichten, als er am 12. Juni den Weg für den Milliarden-Deal im Musikgeschäft und für die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von BMG und Concord freigab: „Bertelsmann stärkt damit seine Position im Musikgeschäft, nachdem sich das Unternehmen vor rund zwanzig Jahren weitgehend aus diesem Bereich zurückgezogen hatte. Auf den betroffenen Märkten steht das Gemeinschaftsunternehmen insbesondere im Wettbewerb zu teilweise noch deutlich größeren Musikunternehmen, wie Universal Music, Sony Music und Warner Music. Im Ergebnis konnte das Vorhaben daher trotz seines erheblichen Umfangs freigegeben werden.“
Das Bundeskartellamt habe die Auswirkungen des Vorhabens aufs Musikverlagsgeschäft sowie den Bereich Recordings untersucht und dabei „insbesondere auch die zunehmende Bedeutung des Kataloggeschäfts berücksichtigt“, das „gerade aufgrund der neuen digitalen Vertriebswege im Zusammenhang mit dem Musikstreaming“ wachse, heißt es aus Bonn.
Beim Bundeskartellamt verweist man indes noch darauf, dass das Vorhaben „auch der Prüfung durch Wettbewerbsbehörden in weiteren Ländern“ unterliege.






