Der unter anderem für Fragen des Urheberrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte am 11. Juni 2015 in gleich drei Fällen von Tauschbörsenpiraterie Urteile des Kölner Oberlandesgerichts. Das bestätigt der BGH in einer Mitteilung. Damit kommen auf die Eltern nun Schadensersatz und Abmahnkosten in jeweils vierstelliger Höhe zu. Die Verfahren reichen bis ins Jahr 2007 zurück und wurden von Universal Music, Sony Music und Warner Music sowie der damaligen EMI Music angestrengt.
Bundesgerichtshof stärkt Rechteinhaber
Der Bundesgerichtshof bestätigte am 11. Juni in drei Fällen von Tauschbörsenpiraterie Urteile des Kölner Oberlandesgerichts. Rechtsanwalt Clemens Rasch sieht dadurch die Position der Rechteinhaber gestärkt.






