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Bund und Länder beenden Hickhack um Ausländersteuer

Dass ein Gesetz, das beschlossen wurde, nicht automatisch zu Rechtssicherheit führt, mussten die Konzertveranstalter Anfang des Jahres lernen: Die Reform der Ausländersteuer war in allen relevanten Gremien abgesegnet, die Finanzämter der Bundesländer nahmen dies aber nicht zur Kenntnis. Jetzt haben sich Bund und Länder auf eine einheitliche Interpretation geeinigt.

Stein des Anstosses waren in den vergangenen Wochen und Monaten die sogenannten Ausführungsbestimmungen, die regeln, wie ein Gesetz anzuwenden ist. Bislang hatten die Finanzämter der Länder ignoriert, dass der Gesetzgeber die Besteuerung der Gagen ausländischer Künstler (verkürzt auch „Ausländersteuer“ genannt) reduziert und zugebilligt hatte, dass die Steuer auf die Gagen pro Künstler und pro Tag anzurechnen ist. Jetzt herrscht nach einem Gespräch der Finanzexperten auf Bundes- und Landesebene Eínigkeit über die Definition der Begriffe „Künstler“ und „Darbietung“. IDKV-Präsident Jens Michow begrüßte die Entscheidung, die den „ursprünglichen gesetzgeberischen Willen“ berücksichtigt. Berthold Seliger, Inhaber der gleichnamigen Konzertagentur und musikwoche.de-Beirat, bewertet die Einigung ebenfalls positiv: „Die Länder wollten das Gesetz torpedieren, und zwar über die Ausführungsbestimmungen. Das ist nun vom Tisch, und das ist auch gut so“. Seliger bemängelt aber, dass die Regelung der Abrechnung pro Künstler und pro Tag bei mehrköpfigen Ensembles erheblichen bürokratischen Aufwand bedeute, was letztlich zu Lasten der Veranstalter und Tourneeagenturen gehe. Arg euphorischen Kommentaren von Staatsminister Julian Nida-Rümelin („Damit wird eine Fehlentscheidung der früheren Bundesregierung korrigiert und der internationale Kulturaustausch in unserem Land nachhaltig gestärkt“) erteilt Selige aber eine Abfuhr: „Das ist kein Anlaß, sich wichtig zu tun, denn jetzt ist das Gesetz einfach nur so durch, wie es bereits im Dezember beschlossen wurde“. Bei der Verabschiedung der Reform im November waren die Kommenrare der Konzertveranstalter ausgefallen.