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Britische Branche schreibt Onlinetantiemen fest

Die britische Schlichtungsstelle für Tantiemenkonflikte hat den im Herbst 2006 zwischen Urhebern und Auswertern ausgehandelten Kompromiss abgesegnet. Damit sind die Tarife für die Onlinevermarktung bis Ende 2009 festgelegt.

Das UK Copyright Tribunal, die britische Schlichtungsstelle für Tantiemenkonflikte, hat einen im September 2006 zwischen Urhebern und Auswertern ausgehandelten Kompromiss abgesegnet. Damit sind die Tarife für die Onlinevermarktung bis Ende 2009 festgelegt.

Die Vereinbarung zwischen der Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS Alliance, den Mitgliedern des Tonträgerverbands BPI und Digitalvermarktern wie MusicNet, Napster, AOL, RealNetworks, Yahoo!, Vodafone oder Orange sieht nun vor, dass Autoren und Komponisten von allen Downloadverkäufen – ob über Computer oder Handy – acht Prozent vom Bruttoverkaufspreis erhalten.

Für interaktive Streaming- oder Webcast-Dienste fallen künftig 6,5 Prozent der Umsätze als Tantiemen an. Webcasts, die von den Hörern nicht beeinflusst werden können, kommen mit 5,75 Prozent davon. Der CEO der MCPS-PRS, Steve Porter, bezeichnete diese Lösung als ein „großartiges Ergebnis für Musikschaffende“.

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