Nach der Beilegung des Markenrechtsstreits zwischen Apple Inc. und Apple Corps. rückt nun abermals die Frage nach Beatles-Downloads in den Mittelpunkt. Sollte das Repertoire der Beatles wie erwartet in den kommenden Wochen für den Onlineverkauf frei gegeben werden, würde dies zu signifikanten Umsatzsteigerungen führen, prognostizieren ungenannte Experten in den Tageszeitungen „Mirror“ und „Sun“.
Bis zu 500 Millionen Pfund (760 Millionen Euro) zusätzlich seien pro Jahr durch die Erteilung der Lizenzen möglich, heißt es. Ob die Titel des Quartetts aus Liverpool tatsächlich so viele neue Käufer mobilisieren würden, bleibt abzuwarten, doch Gennaro Castaldo, Pressesprecher der Handelskette HMV, wagt die Prognose, dass aufgrund des neuen Charts-Reglements in UK „die gesamten Top Ten – vielleicht sogar die ersten 20 Plätze“ in den Hitlisten von Beatles-Songs belegt sein werden.
Wann und ob es dazu kommt, ist weiter unklar. Apple-Sprecherin Natalie Kerris erklärte am 6. Februar lediglich: „Wir hoffen natürlich, dass wir die Beatles-Titel bei iTunes anbieten können. Aber heute haben wir noch nichts anzukündigen.“ Fraglich scheint auch, ob EMI und Apple Corps. das gesamte Repertoire in einem Schub digital veröffentlichen wird.
Sony BMG hatte im Frühjahr 2005 alle Singles-Hits von Elvis Presley im Wochenabstand neu veröffentlicht und sich damit mehrere Nummer-eins-Positionen nacheinander gesichert. Ähnlich könnte EMI auch mit den Beatles verfahren. Bei den Buchmachern in UK laufen jedenfalls schon die Wetten, welcher Song der Fab Four als erster zur Nummer eins werden könnte. Derzeit führt „Hey Jude“ mit 8-1, gefolgt von „Yesterday“ (9-1), „She Loves You“, „Help“ und „Hard Day’s Night“ (je 10-1).






