Recorded & Publishing

Branchenzeuge bringt KaZaA in Bredouille

Im KaZaA-Prozess kam die Betreiberfirma Sharman am vierten Verhandlungstag in Bedrängnis. Ein Zeuge der Klägerseite versicherte, seine Firma könne beim Filesharing ohne weiteres lizenzierte Musikdateien von illegalen unterscheiden.

Im Prozess um die mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen von Nutzern des P2P-Systems KaZaA kam die Betreiberfirma Sharman Networks am vierten Verhandlungstag erstmals ernsthaft in Bedrängnis. Ein Zeuge der Klägerseite versicherte, seine Firma könne beim Filesharing ohne weiteres lizenzierte Musikdateien von illegalen unterscheiden. Thomas Mizzone, Vice President der New Yorker Technologiefirma MediaSentry, sagte vor dem Bundesgericht in Sidney aus, sein Unternehmen untersuche bereits seit März 2003 das Nutzungsverhalten australischer KaZaA-Nutzer. Dabei sei MediaSentry auch in der Lage, genau festzustellen, welche Dateien von den Usern im Netzwerk zugänglich gemacht werden. Zudem könne MediaSentry auch mit den KaZaA-Nutzern per Instant Messaging kommunizieren. Davon habe man in der Vergangenheit Gebrauch gemacht, als man Filesharern die Botschaft „Internet file sharing is theft“ zukommen ließ.

Diese Aussage widerspricht der Darstellung von KaZaA/Sharman, deren Anwälte behaupteten, dass eine effiziente Filterung der über das P2P-System getauschten Dateien nicht möglich sei. Richter Murray Wilcox hatte die beiden Prozessparteien aufgefordert, zu belegen, ob eine Filterung der Inhalte möglich ist. Am 2. Dezember lehnte er zudem einige eidesstattliche Erklärungen als Beweismaterial ab, die Sharman im Prozess einbringen wollte. Darin attestierten Musiker, Universitäten und Geschäftspartner die rechtmäßigen Nutzungsmöglichkeiten von KaZaA. Wilcox sagte, für ihn stehe ohnehin fest, dass KaZaA auch legal zu nutzen sei – darum gehe es in dieser Verhandlung schließlich gar nicht. Vielmehr ist zu klären, ob Sharman und die anderen Beklagten wissentlich Urheberrechtsverletzungen geduldet haben. Er ermahnte beide Seiten, den Prozess nicht zu einer „ideologischen Debatte“ werden zu lassen.

Mehr zum Thema