Der britische Branchenverband BPI freut sich über einen juristischen Erfolg. Ein Gericht verdonnerte zwei Uploader nun zu hohen Geldstrafen. Die beiden Männer, deren Namen nicht an die Öffentlichkeit gegeben wurden, gehörten zu einer Gruppe von fünf Uploadern, die sich einem Vergleich mit den klagenden Plattenfirmen verweigert hatten. Insgesamt hatte dieses Filesharer-Quintett 8906 Tracks ohne Lizenz im Internet verfügbar gemacht. Ein Mann aus Norfolk muss nun 5000 Pfund (7300 Euro) Strafe bezahlen und zudem die Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 13.500 Pfund (19.700 Euro) tragen. Über die Schadensersatzforderungen der Labels soll nun ein Folgeverfahren bestimmen.
Der Mann hatte zu seiner Verteidigung erklärt, dass die BPI keine direkten Beweise für eine Urheberrechtsverletzung vorzuweisen habe. Der andere Filesharer, ein Postbote aus Brighton, sagte, er habe nicht gewusst, dass sein Tun illegal ist. Er kommt mit 1500 Pfund (2200 Euro) Strafe davon. Über Prozesskosten und Schadensersatz ist in diesem Fall noch nicht entschieden worden. Richter Lawrence Collins stellte jedenfalls klar: „Unwissenheit ist keine Verteidigung.“
Bei der BPI zeigten sich die Verantwortlichen erfreut über das Urteil: Es sollte anderen Filesharern ein mahnendes Beispiel sein, findet Justiziar Roz Groome und beteuerte: „Wir sind wirklich sehr geduldige Kläger gewesen. Wir haben diesen Menschen alle Möglichkeiten für einen Vergleich gegeben.“ Seit Oktober 2004 hat sich der Verband mit 139 Filesharern außergerichtlich geeinigt, mit 51 weiteren verhandelt die BPI derzeit. Der britische Verband macht anders als seine Pendants in den USA oder Deutschland illegales Filesharing nicht für die Umsatzrückgänge des gesamten Musikgeschäfts verantwortlich, sondern verweist nur auf die Einbrüche im Singles-Markt.





