Was dem US-Tonträgerverband RIAA verwehrt bleibt, gelingt seinem britischen Pendant im Handumdrehen: Die BPI – British Phonographic Industry hat einen Gerichtsbeschluss erwirkt, der Großbritanniens Internet Service Provider zur Herausgabe der persönlichen Nutzerdaten von P2P-Sündern verpflichtet. Der Phonoverband hatte in der vergangenen Woche Klagen gegen 28 bislang namenlose Uploader angekündigt, die besonders viele Songdateien illegal im Netz zur Verfügung gestellt hatten. Die ISPs haben nun 14 Tage Zeit, um die Identitäten der Nutzer preiszugeben oder die Anordnung von Richter Blackburne anzufechten. Erst wenn die BPI die Namen und Adressen der Beschuldigten kennt, kann sie weitere juristische Schritte einleiten. Ähnlich wie die RIAA in den USA will auch die BPI den Uploadern die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs anbieten. Die RIAA scheitert seit Monaten an diesem juristischen Schnellverfahren und muss stattdessen erst individuelle Klagen gegen unbekannt erheben, um auf Umwegen an die betreffenden Nutzerdaten zu gelangen.
BPI darf Nutzerdaten von P2P-Sündern einfordern
Die BPI hat einen Gerichtsbeschluss erwirkt, der Großbritanniens Internet Service Provider zur Herausgabe der persönlichen Nutzerdaten von P2P-Sündern verpflichtet.





