BMG hat eine einstweilige Verfügung gegen den Pop-Idol-Produzenten Simon Fuller und sein Label 19 Recordings erwirkt. Dadurch soll 19 daran gehindert werden, mit anderen Interessenten über die Rechte an den nächsten Pop-Idol-Staffeln zu verhandeln, für die der Major bereits Optionen erworben hat. Fullers Label will jedoch über die Rechte an zukünftigen Staffeln des Pop-Idol-Konzepts neu verhandeln. Laut BMG habe 19 bereits mit Universal Music über die Tonträgerrechte an der Gewinnerin der dritten Pop-Idol-Staffel in den USA, Fantasia Barrino, und der zweitplatzierten Diana DeGrmo verhandelt. Darüber hinaus habe 19 die Rechte für die dritte und vierte UK-Staffel verschiedenen Labels angeboten und versucht die bereits an BMG vergebenen Optionen für die nächsten Staffeln in USA, Deutschland, Frankreich, Belgien, Australien, Südafrika, Polen und Singapur zu widerrufen.
Als Grund für den Widerruf nennt 19 einen Vertragsbruch des Majors. Die BMG-Tochter Ronagold, die sich um die Vermarktung der Pop-Idol-Formate kümmert, reagierte darauf mit einer Reihe von gerichtlichen Verfügungen. Ein BMG-Sprecher sagte: „Trotz der Streitigkeiten mit 19 arbeiten wir nach wie vor zusammen. Denn wir wollen sicherstellen, dass das Geschäft mit den aktuellen Pop-Idols normal weiterlaufen kann. Wir sind zuversichtlich, dass wir durch die momentan stattfindenden Gespräche den kleinen Disput beilegen können.“ 19 habe sich bereit erklärt, die Rechte solange nicht zum Verkauf anzubieten, bis der Streit mit BMG geklärt ist: Falls trotz der Bemühungen keine Übereinkunft erzielt werden sollte, könnte der Fall im Herbst dieses Jahres vor dem High Court in London landen.






