Recorded & Publishing

Bitkom greift Kreative an

Im Streit um die Gerätepauschalen greift der Branchenverband Bitkom die Urhebervertreter scharf an. „Uns ist unverständlich, dass den Verwertungsgesellschaften die ständig steigenden Einnahmen immer noch nicht ausreichen“, erklärt Verbandsvize Jörg Menno Harms

Im Streit der Urheber und Gerätehersteller um den Zweiten Korb greift der Branchenverband Bitkom die Position der Urhebervertreter scharf an. „Uns ist unverständlich, dass den Verwertungsgesellschaften die ständig steigenden Einnahmen immer noch nicht ausreichen“, kritisiert Verbandsvize Jörg Menno Harms die ablehnende Haltung der Autoren und Künstler gegenüber dem Gesetzentwurf zum neuen Urheberrecht.

Der Streit entzündet sich vor allem an den Plänen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Abgaben an die Urheber auf jeweils fünf Prozent des Gerätepreises zu begrenzen. Vertreter der Kreativen wie GEMA und DMV befürchten, dass sich dadurch das bisherige Gesamtaufkommen im Bereich der privaten Vervielfältigung um fast ein Drittel reduziert.

„Alle Befürchtungen, die Autoren würden weniger bekommen, sind klar widerlegt“, erklärt dagegen Harms mit Blick auf eine eigene Hochrechnung. Die Verwertungsgesellschaften könnten mit dem neuen Modell im Gegenteil „ihre Einnahmen fast verfünffachen“, weil künftig Abgaben auf eine größere Menge an Geräten anfallen würden. Der Bitkom-Vertreter nennt es deshalb gar „eine absurde Vorstellung“, dass die Verwertungsgesellschaften beispielsweise mindestens 77 Euro für ein Multifunktionsgerät verlangen. „Damit würden sich die Verkaufspreise günstiger Modelle mehr als verdoppeln“, wettert Harms.

Mit der fünfprozentigen Obergrenze im Gesetzentwurf können die Gerätehersteller offenbar gut leben. „Dieser Entwurf ist ein mühsam errungener Kompromiss“, fordert Harms nun eine rasche Umsetzung in die Praxis. Die Vertreter der Urheber sollten daher laut Bitkom die Reform nicht weiter verzögern. „Die Verwertungsgesellschaften haben jedenfalls genug Spielraum, um dem vorliegenden Kompromiss zuzustimmen“, erklärt Harms. Der Rechtsausschuss des Bundestags trifft sich am 8. November, um den Gesetzentwurf zum Zweiten Korb zu diskutieren.

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