Recorded & Publishing

Bitkom gibt Tipps zum Brennen von Musik-CDs

Parallel zur Veröffentlichung des Piraterie-Berichts der IFPI widmet sich der Bitkom in einer Presseinformation dem Thema Kopieren von Musik. Im „Tipp des Monats“ mit dem Titel „Legales Brennen: Party-Musik ohne Staatsanwalt“ fasst die Organisation die Rechtslage zur Privatkopie zusammen.

Parallel zur Veröffentlichung des Piraterie-Berichts der IFPI in London widmet sich der Branchenverband Bitkom, die Interessenvertretung der Geräteindustrie, in einer aktuellen Presseinformation dem Thema Kopieren von Musik. Im „Tipp des Monats“ mit dem Titel „Legales Brennen: Party-Musik ohne Staatsanwalt“ fasst die Organisation die aktuelle Rechtslage zum Thema zusammen und erläutert, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher Kopien von urheberrechtlich geschützten Titeln anfertigen dürfen.

Zwar weist der Verband dabei auf bestehende gesetzliche Verbote hin, allerdings dürften Formulierungen wie „Wer also zu Hause eine CD kopiert, hat bereits Geld an den Urheber bezahlt“ in Bezug auf die Abgaben auf leere Tonträger oder „Ebenfalls in Ordnung ist es, sich die Original-CD eines guten Freundes selbst zu brennen“ nicht unbedingt den Geschmack der Musikbranche treffen. Im Zuge der Neuregelung des deutschen Urheberrechts hatten gerade die Themen private Vervielfältigung und Brenner-Abgaben für heftige Kontroversen zwischen Kreativ-Verbänden und Geräteherstellern gesorgt.

Mehr zum Thema