Das Unternehmen bhv Software will seinen Kunden gegen die Tonträgerbranche zur Seite stehen. Anlass sind Abmahnungen von Privatpersonen, die ein Tool zur Umgehung von Kopierschutzsystemen aus dem Hause bhv weiterverkaufen wollten. Laut bhv seien „arglose Privatpersonen, die vor der Novelle des Urheberrechts die Software-CD ‚Master Clone‘ von bhv kauften und nun über Internetauktionshäuser anboten“, abgemahnt worden. bhv-Geschäftsführer Helmut Schmitz kritisiert in diesem Zusammenhang die Höhe der Abmahngebühren und die gesetzten Fristen: „Eine Abmahnlawine muss unbedingt gebremst werden. Die Unverhältnismäßigkeit der Vorgehensweise ist geradezu unfassbar.“ Schmitz will sich deshalb für seine Kunden einsetzen: „David wird Goliath die Stirn bieten.“ Dagegen erklärt Phonoverbands-Sprecher Hartmut Spiesecke: „Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen ist seit September verboten.“ Dies sollte inzwischen bekannt sein. „Wer meint, er brauche sich nicht an dieses Gesetz zu halten, muss notfalls mit Konsequenzen rechnen.“ Dabei spiele es keine Rolle, wer sich im Einzelfall hinter eBay-Nicknames verberge. Das Unternehmen bhv hatte u. a. den Fall eines von Sozialhilfe lebenden Rollstuhlfahrers angeführt.
bhv Software will „Abmahnlawine“ stoppen
Das Unternehmen bhv Software will seinen Kunden gegen die Tonträgerbranche zur Seite stehen. Anlass sind Abmahnungen von Privatpersonen, die ein Tool zur Umgehung von Kopierschutzsystemen aus dem Hause bhv weiterverkaufen wollten.





