Recorded & Publishing

BGH lässt im Fall Vogel noch Interpretationsspielraum

Am 21. April veröffentlichte der Bundesgerichtshof eine Mitteilung zum Verfahren zwischen der VG Wort und dem Autoren Martin Vogel. Zwar beklagt der Börsenverein des Buchhandels bereits einen „schweren Schlag für die Verlagskultur“, da das Urteil aber noch nicht vorliegt, bleibt eine Einschätzung fürs Musikgeschäft zunächst offen.

Am 21. April 2016 veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Mitteilung über das Urteil zum Verfahren zwischen der VG Wort und dem Autoren Martin Vogel. Die Karlsruher Richter hatten ihre Entscheidung in diesem Fall im Herbst 2015 ausgesetzt, um zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Revisionsverfahren im Reprobel-Fall abzuwarten. Diese Entscheidung zum Streit zwischen der belgischen Tochter des IT-Konzerns Hewlett Packard mit der Verwertungsorganisation Reprobel über eine Beteiligung von Verlagen an Tantiemen aus Pauschalvergütungen .

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