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BGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

Die von der EU verordnete umstrittene Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung von Internetverbindungen könnte durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs ins Wackeln geraten. Karlsruhe entschied nun, dass dies mit geltendem deutschen Recht nicht vereinbar ist.

Die von der EU verordnete umstrittene Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung von Internetverbindungen könnte durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs ins Wackeln geraten. Karlsruhe entschied am 26. Oktober, dass dies mit geltendem deutschen Recht nicht vereinbar ist. Mit dem Urteil bestätigte der BGH einen Richterspruch des Landgerichts Darmstadt, das den Internetprovider T-Online dazu verpflichtete, die Verbindungsdaten unmittelbar nach Beendigung der Onlinesitzung eines Nutzers zu löschen.

Der Prozess zieht sich schon seit rund drei Jahren hin, nachdem der Privatnutzer Holger Voss gegen seinen Provider geklagt hatte. T-Online hatte die Logfiles von Voss IP-Adresse Ermittlern zugänglich gemacht, die ihn wegen eines anderen Vergehens verklagten und den Prozess verloren. Mit dem Urteil des BGH erhielt Voss nun in beiden Fällen Recht.

Die EU hatte im Dezember 2005 einer Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in Europa zugestimmt. Bis Mitte 2007 sollten die Mitgliedsländer dafür sorgen, dass ISPs die Internetverbindungsdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig und mindestens sechs Monate lang zur Verbrechensbekämpfung abspeichern. Bei Datenschützern war dies auf heftige Kritik gestoßen. Die Entertainmentbranche indes hoffte darauf, auf diese Weise Urheberrechtsvergehen im Internet schneller aufdecken zu können. Nun wird die Bundesregierung wohl ihr geplantes Telekommunikationsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie ändern müssen.

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