Recorded & Publishing

BGH entscheidet Zwist zwischen Musikindustrie und Heise

Seit 2005 streitet die Musikwirtschaft mit dem Heise-Verlag, ob Links in Artikeln über Tools zum Knacken von Kopierschutzmaßnahmen bei Musik, Filmen oder Games zulässig sind. Einen Kopierschutz findet man auf CDs nur noch selten, trotzdem hat jetzt der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden.

Seit 2005 streitet die Musikwirtschaft mit dem Hannoveraner Heise-Verlag, ob Verlinkungen in Artikeln über Tools zum Knacken von Kopierschutzmaßnahmen bei Musik, Filmen, Games oder Software zulässig sind. Einen Kopierschutz findet man auf CDs nur noch höchst selten, trotzdem hat jetzt der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden – und dabei nach Angaben aus Hannover ein „Urteil für die Pressefreiheit“ gefällt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht München Ende 2008 ein Verbot solcher Verlinkungen bestätigt.

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