Die Bertelsmann AG hat ihre Verfassungsbeschwerde im Fall Napster widerrufen. Mit der ursprünglich 2003 beim deutschen Verfassungsgericht eingereichten Beschwerde wollte sich das Medienunternehmen gegen die Zustellung einer Milliardenklage verschiedener Labels und Künstler wehren. Diese hatten Bertelsmann wegen der Beteiligung an der ehemals illegalen Tauschbörse Napster Inc. verklagt, die inzwischen in einen legalen Downloaddienst umgewandelt wurde.
Bertelsmann hatte Napster, zwei Jahre bevor die Betreiber die P2P-Börse in ihrer ursprünglichen Form 2001 dicht machten, mit einem Darlehen in Höhe von 80 Mio. Dollar unterstützt. Deshalb warfen verschiedene Rechteinhaber dem Unternehmen vor, Napster durch das Geld länger am Leben erhalten zu haben. Sie verklagten Bertelsmann auf eine Schadensersatzsumme in Höhe von 17 Mrd. Dollar.
Bertelsmann begründete die Widerrufung der Beschwerde nun damit, dass aus Unternehmenssicht das deutsche Verfassungsgericht keinen weiteren Einfluss auf die Klage habe. Zudem rechne man damit, dass es „mehrere Jahre“ dauere, bis der Fall vor einem US-Gericht verhandelt wird. Bertelsmann bezeichnete die Vorwürfe als „vollkommen haltlos“.





