Mit einer 50-seitigen Begründung will die Bertelsmann AG am Donnerstag das zuständige US-Bundesgericht davon überzeugen, die Klagen von EMI und Universal wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen des Bertelsmann-Schützlings Napster abzuweisen. Die Gütersloher sind der Überzeugung, mit dem Kredit für Napster lediglich „Beihilfe zur Beihilfe“ geleistet zu haben, von „mitwirkender Copyright-Verletzung“ könne keine Rede sein. Ebenso falsch sei der Vorwurf, dass Bertelsmann Napster nicht nur finanziert, sondern auch operativ kontrolliert habe. Die Kläger haben vier Wochen Zeit, auf die Stellungnahme von Bertelsmann zu antworten. Der Gütersloher Konzern ließ in Sachen Napster über verschiedene Medien weitere interessante Details verbreiten. So sei im Sommer 2000 der damalige Universal-Chef Edgar Bronfman jr. der größte Befürworter eines Kaufs von Napster durch die Musikindustrie gewesen. Nach dem Kauf sollten alle Majors Anteile an dem Unternehmen in der Höhe ihres Anteils am Musikmarkt erhalten. Auch über einen finanziellen Ausgleich für die bis dahin begangenen Urheberrechtsverletzungen sei man sich bereits einig gewesen. Der Deal scheiterte dann laut Bertelsmann-Informationen am Kaufpreis – Napster sah sich zwölf Mrd. Dollar schwer. Da aber auch der Vorstand von Bertelsmann einem Alleingang in Form eines Kaufs von Napster nicht zustimmte, kam es im Oktober 2000 zur „kleinen Lösung“, der Unterstützung durch einen Millionen-Kredit.
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