Das Spiel ist aus: Ein amerikanisches Konkursgericht im Bundesstaat Delaware hat den Kauf von Napster durch Bertelsmann abgelehnt, was nach Einschätzung von Experten das Ende des Unternehmens bedeutet. Am 3. September entließ Napster als Reaktion auf das Urteil seine verbliebenen 42 Mitarbeiter, darunter auch Gründer Shawn Fanning. Richter Ralph Walsh führte in seiner Begründung des Kaufverbots eine mögliche Interessenskollision bei Napster-Chef Konrad Hilbers an. Hilbers war vor seiner Tätigkeit für Napster bei Bertelsmann beschäftigt. Es sei offensichtlich, so der Richter, dass Hilbers Loyalität „geteilt“ sei, und er immer noch „mit einem Bein im Bertelsmann-Lager“ stehe. Gegen den Deal sprachen sich außerdem die Verbände RIAA und MPA aus. Ein Verkauf von Napster an ein anderes Unternehmen ist unwahrscheinlich, da Bertelsmann das einzige Gebot abgegeben hatte. In Gütersloh scheint man sich indes mit dem Kaufverbot abgefunden zu haben. „Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts. Der Kauf wird von uns damit nicht weiter verfolgt“, kommentierte Gerd Koslowski, Sprecher der Bertelsmann DirectGroup. Unklar bleibt indes, ob, wann und vom wem die zahlreichen Kläger, die Napster wegen Urheberrechtsverletzungen belangen, Schadensersatz erhalten.
“ (02.09.02)
“ (12.08.02)
“ (30.07.02)






