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Bertelsmann bleibt weiter von Napster-Klage verschont

Der Medienkonzern Bertelsmann erreichte im Falle der drohenden Milliarden-Klage aufgrund von Urheberrechtsverletzungen bei Napster einen weiteren Aufschub. Das Bundesverfassungsgericht verlängerte das Zustellungsverbot.

Der Medienkonzern Bertelsmann erreichte im Falle der drohenden Milliarden-Klage aufgrund von Urheberrechtsverletzungen bei Napster einen weiteren Aufschub. Das Bundesverfassungsgericht verlängerte das im Januar 2004 bereits einmal ausgeweitete Zustellungsverbot aus dem Juli 2003 erneut um sechs Monate auf Januar 2005. Laut Medienberichten bestätigte eine Sprecherin des höchsten deutschen Gerichts die Verlängerung am 13. Juli in Karlsruhe. Über eine von Bertelsmann angestrengte Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung der Klage soll allerdings noch im laufenden Jahr entschieden werden. Im Mai und Juni 2003 hatten u. a. Universal Music und EMI Klage gegen Bertelsmann eingereicht. Insgesamt geht es um Schadensersatz in Höhe von rund 17 Mrd. Dollar. Den Güterslohern wird vorgeworfen, die Napster-Macher mit Krediten in Höhe von rund 80 Mio. Dollar unterstützt und somit zu Urheberrechtsverletzungen beigetragen zu haben.

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(28.07.03)