Im Rahmen des „zweiten Korbs“ der Urheberrechtsnovelle plant die Bundesregierung Haftstrafen von bis zu drei Jahren für Raubkopierer, die sich im Internet mit illegal bereitgestelltem Material versorgen. Damit verschärfen sich die rechtlichen Konsequenzen nicht nur für Uploader, sondern auch für Downloader. Laut „Computerbild“ hat das Bundesinnenministerium jetzt einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Urheberrechts vorgelegt. Justizministerin Brigitte Zypries schränkte indes ein, diese Neufassung diene nicht dazu, „die Schulhöfe zu kriminalisieren“. Stattdessen ist „ein Strafausschließungsgrund für Bagatellfälle vorgesehen“, so die Ministerin. Das Überspielen einzelner Songs aus dem Netz bleibe demnach straffrei, wenn dies ausschließlich zu privaten Zwecken und in geringem Umfang geschehe. Wann die Grenze der Geringfügigkeit überschritten ist, will die Regierung nicht definieren. Dies liege im Ermessen der Justiz. Es mache wenig Sinn, eine bestimmte Datenmenge festzulegen, ab der nicht mehr von einem privaten Gebrauch die Rede sein kann, da sich diese Grenzen mit der rasanten Entwicklung der Technologien verschieben können. Wenngleich bei diesen Bagatellfällen keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten ist, machte Zypries dennoch deutlich, dass Downloader immer mit Schadensersatzansprüchen der Rechteinhaber rechnen müssen.
Berlin plant Haftstrafen für illegalen Download
Im Rahmen des „zweiten Korbs“ der Urheberrechtsnovelle plant die Bundesregierung Haftstrafen von bis zu drei Jahren für Raubkopierer, die sich im Internet mit illegal bereitgestelltem Material versorgen. Damit verschärfen sich die rechtlichen Konsequenzen nicht nur für Uploader, sondern auch für Downloader.





