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Aufschub für Kazaa

Die Kazaa-Anwälte haben einen Aufschub der anstehenden Klage der australischen Musikindustrie erwirkt.

Die Kazaa-Anwälte haben einen Aufschub der anstehenden Klage der australischen Musikindustrie erwirkt. Innerhalb von zehn Tagen will das zuständige Gericht in Sydney nun prüfen, ob es dem Kazaa-Einspruch stattgibt, und die in der vergangenen Woche eingereichte Klage der australischen Plattenindustrie wegen Urheberrechtsverletzungen abweist. Ermittler der Tonträgerfirmen untersuchten jüngst das australische Kazaa-Büro auf der Suche nach Hinweisen für Urheberrechtsverletzungen. Als rechtliche Grundlage diente dabei die sogenannten „Anton Pillar Verordnung“, die es Inhabern von Urheberrechten gestattet, auf eigene Faust nach Beweisen für begangene Urheberrechtsverletzungen zu suchen. Die Kazaa-Anwälte fordern von den Richtern nun, die „Anton Pillar Verordnung“ als rechtliche Grundlange für die Durchsuchung als ungültig zu erklären, womit alle bei der Razzia sichergestellten Beweismittel für das Verfahren nicht mehr verwendet werden dürften.

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