Der Berichterstatter der CDU/CSU Bundestagsfraktion für „Geistiges Eigentum“ im Rechtsauschuss, Dr. Günter Krings, nahm in einer Mitteilung zur Vorlage des Eckpunktepapiers zum zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle Stellung. Der Entwurf der Justizministerin Brigitte Zypries bleibe, so Krings, hinter den Erwartungen zurück, die man an das Urheberrecht im digitalen Zeitalter stellen müsse. Krings kritisiert im Besonderen, dass Zypries die digitale Privatkopie nahezu einschränkungslos erlauben wolle. Dies ignoriere, „dass im Gegensatz zur analogen Kopie bei der digitalen Kopie ein Qualitätsverlust gegenüber dem Original nicht eintritt.“ Außerdem sei die Weiterverbreitung einfacher. Krings vermisst des weiteren eine bindende Auskunftspflicht der Internetprovider gegenüber den Rechteinhabern hinsichtlich der Identität von Internetpiraten. Deshalb spricht Krings von „symbolischer Gesetzgebung“, die vor Gericht aber nicht durchsetzbar sei. Weiterhin kritisiert er Zypries Forderung nach einer Erweiterung der pauschalen Geräteabgabe, die sich laut Krings auch auf Computer, Drucker oder MP3-Player ausweiten dürfte: „Die Regierung schwört auf kollektive Abgabesysteme statt auf individuelle Vergütung zu setzen. Sie will nicht erkennen, dass die Tage immer weiter steigender Pauschalabgaben im digitalen Zeitalter gezählt sind“, erklärt Krings. Die CDU/CSU-Fraktion fordert statt dessen den „Sinkflug“ bei den urheberrechtlichen Pauschalabgaben.
Auch für Krings greift Entwurf zum „Zweiten Korb“ zu kurz
Dr. Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU Bundestagsfraktion für „Geistiges Eigentum“ im Rechtsauschuss, zufolge entspricht das Eckpunktepapier zum zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle nicht den Anforderungen des digitalen Zeitalters.





