Recorded & Publishing

ASCAP will Aufführungstantiemen für Downloads

In den USA schwelt ein neuer Streit über Lizenzen fürs Digitalgeschäft. Die Urheberrechtsgesellschaft ASCAP will nun beim Verkauf von Downloads auch Tantiemen für Aufführungsrechte geltend machen. Bei den Onlinehändlern kommt das gar nicht gut an.

In den USA schwelt ein neuer Streit über Lizenzen fürs Digitalgeschäft. Die Urheberrechtsgesellschaft ASCAP will nun beim Verkauf von Downloads auch Tantiemen für Aufführungsrechte geltend machen.

Bislang werden Downloads als Vervielfältigung einer Aufnahme behandelt, weshalb die Urheber mit einer Lizenzgebühr für mechanische Rechte vergütet werden. Aufführungstantiemen fallen bislang nur für Streaming-Dienste an. Doch die ASCAP vertritt nun im Streit mit AOL, RealNetworks und Yahoo! vor Gericht die Ansicht, dass die Aufteilung der Onlinelizenzen in einen Download- und einen Streaming-Bereich lediglich auf einer nichtverpflichtenden Vereinbarung beruht, die vor Jahren zwischen den Vermarktern und den Urhebern getroffen wurde, als noch nicht abzusehen war, wie sich der Digitalmarkt entwickeln würde.

Die ASCAP strebt mit ihrer Klage nun eine Klärung der Rechtslage an. Als Beispiel aus dem Alltag, das den Rechtsanspruch untermauern soll, nennt die ASCAP den Verkauf von TV-Shows als Download. In diesen käme oft Musik vor, die bei der Ausstrahlung im Fernsehen ordentlich vergütet würde. Aber sobald diese Sendung als Download verkauft wird, entfällt nach derzeitiger Regelung eine Vergütung von Aufführungsrechten.

Auf heftigen Widerstand trifft die ASCAP-Position bei den Downloadhändlern, die in der Digital Media Association (DiMa) organisiert sind. Die DiMA hat nun zusammen mit der Tonträgerhändlervereinigung NARM, der Entertainment Merchants Association und der Consumer Electronics Association sogenannte „Friend of the Court Briefs“ oder „Amicus Briefs“ eingereicht, in denen die Verbände dem Gericht ihre Sicht der Lage darlegen.

„Die Annahme der ASCAP, dass der digitale Vertrieb von Musik und Videos eine öffentliche Aufführung darstellt, hat nichts mit der rechtlichen, wirtschaftlichen und technologischen Realität zu tun“, erklärte DiMA-Vorstand Jonathan Potter. „Seit einem Jahrzehnt stellen die ASCAP und BIEM erfolgreich schlecht beratenen und unterfinanzierten Firmen nach, die sich doppelt zur Kasse bitten lassen. Aber nun sind wir zuversichtlich, dass ein Richter diesem Treiben ein Ende bereiten wird.“ Viele DiMA-Mitglieder bezahlten jährlich mehrere Millionen Dollar an Aufführungsrechten für ihre Streamingangebote und zudem Hunderte Millionen Dollar für Vertriebslizenzen, mechanische Tantiemen und Synch-Rechte.

Ein ähnlich gelagerter Fall tauchte Mitte Dezember auf, als die auf mechanische Tantiemen spezialisierte Harry Fox Agency dem Digitalvertriebsdienstleister MusicNet die Lizenzen entzog. Damals ging es jedoch um die Rechte für sogenannte interaktive Streams.

Mehr zum Thema